Steuerrecht für Unternehmensgründer

Für Unternehmensgründer stellen sich bei der Planung der eigenen Firma viele Fragen, z. B. nach der richtigen Rechtsformwahl, der eigenen Absicherung und der Businessplanung. Hier begleiten wir Sie gerne als Ihr strategischer Partner.

Oft werden aus Unerfahrenheit wichtige rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Aspekte übersehen, an denen das Unternehmen dann letztendlich scheitert. Damit Ihnen das nicht passiert, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung beratend zur Seite.

 

Unser Leistungsspektrum für Sie umfasst dabei:

• Erkennen der persönlichen Voraussetzungen und Eignung für eine Existenzgründung und Selbständigkeit
• Beratung der Mandanten bei der Wahl der geeigneten Rechtsform
• Erstellung bzw. Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans, z. B. für die Beantragung des Gründungszuschusses bei der Bundesagentur für Arbeit
• Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
• Unternehmens- (Aufwand/Ausgaben), Ergebnis-, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan
• Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt
• Beantragung einer Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b EStG
• Einrichtung der Buchhaltung.
• Abgabe von Umsatz- und Lohnsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt
• Persönliche Absicherung der Existenzgründer